Taxonomie-Verordnung
Definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und bestimmt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch einzustufen ist, ebenso wird die Offenlegungsverordnung angepasst
auch EU-Taxonomie, 2020/852/EU. Ist die erste Maßnahme des EU-Aktionsplans und soll einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten. Gemäß der EU-Taxonomie ist eine Wirtschaftstätigkeit dann ökologisch nachhaltig, wenn sie: Einen signifikanten Beitrag zu einem der 6 Umweltziele leistet, Kein anderes Umweltziel negativ beeinflusst (DNSH-Prinzip), Gewisse Mindeststandards einhält. Neben ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten umfasst die Taxonomie auch: Übergangstätigkeiten, Ermöglichende Tätigkeiten. Die Taxonomie-Verordnung findest du hier: Verordnung (EU) 2020/852