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Offenlegungsverordnung

EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Offenlegungsverordnung

2019/2088/EU, auch Transparenzverordnung. Verpflichtend für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater (Finanzmarktteilnehmer mit weniger als 500 Beschäftigten müssen die Verordnung bereits ab März 2021 umsetzen, für größere Unternehmen sowie Finanzberater gilt diese erst ab Juni 2021). Die Offenlegungsverordnung findest du hier: Verordnung (EU) 2019/2088

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