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Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums der EU
Abgeleitet aus der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen entwickelte die EU einen Maßnahmenplan mit 6 konkreten Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sind: Entwicklung eines Systems zur Klassifizierung (siehe auch Taxonomie), Klärung der Pflichten von Investoren, Verbesserte Offenlegung von Nachhaltigkeit durch Finanzinstitute und Unternehmen, Einführung eines EU-weiten Gütesiegels für grüne Anlagefonds (siehe auch EU Eco-Label), Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Mandate der Europäischen Aufsichtsbehörde (ESA), Einführung eines europäischen Standards für Green Bonds
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